Inkorporationsüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
[[category: Glossar]]
[[category: Glossar]]
[[Category:Neue Glossareinträge]]
[[Category:Neue Glossareinträge]]
[[Category:Zuständigkeit A4]]

Version vom 23. Februar 2021, 10:17 Uhr

Gesamtheit aller Maßnahmen zur Feststellung einer möglichen, stattfindenden oder bereits erfolgten Inkorporation radioaktiver Stoffe einschließlich deren dosimetrischer Bewertung:

a) Regelmäßige Überwachung: Überwachung bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem Inkorporationsrisiko unter Einhaltung der Überwachungsintervalle nach Anhang 3.1, Spalte 4.
b) Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem Umgang, Ein- und Ausgangsmessungen.

aus: Richtlinie Inkorporationsüberwachung 2007