Aufenthalt in Gebäuden: Unterschied zwischen den Versionen

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Der „Aufenthalt in Gebäuden“ ist eine Maßnahme des externen Notfallschutzes zur Reduzierung der äußeren [[Strahlenexposition]] durch Abschirmung und zur Verringerung der [[Inhalation]] kontaminierter Atemluft.  
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Version vom 23. Februar 2021, 15:32 Uhr

Der „Aufenthalt in Gebäuden“ ist eine Maßnahme des externen Notfallschutzes zur Reduzierung der äußeren Strahlenexposition durch Abschirmung und zur Verringerung der Inhalation kontaminierter Atemluft.

Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]
SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[2]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4