Normale Exposition: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juristische Definition ==
Normale Exposition ist die Erwartete [[Exposition]] unter normalen Betriebsbedingungen einer Anlage oder [[Tätigkeit]] (einschließlich Instandhaltung, Inspektion, Stilllegung), einschließlich geringfügiger Vorkommnisse, die unter Kontrolle gehalten werden können, d.&nbsp;h. während des normalen Betriebs und bei vorsorglich berücksichtigten betrieblichen Vorkommnissen.<section begin=more />
Normale Exposition ist die Erwartete [[Exposition]] unter normalen Betriebsbedingungen einer Anlage oder Tätigkeit (einschließlich Instandhaltung, Inspektion, Stilllegung), einschließlich geringfügiger Vorkommnisse, die unter Kontrolle gehalten werden können, d. h. während des normalen Betriebs und bei vorsorglich berücksichtigten betrieblichen Vorkommnissen. {{Euratom Art4|56}}<section begin=more />
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== Verwendet in ==
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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Version vom 25. Februar 2021, 13:50 Uhr

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Normale Exposition ist die Erwartete Exposition unter normalen Betriebsbedingungen einer Anlage oder Tätigkeit (einschließlich Instandhaltung, Inspektion, Stilllegung), einschließlich geringfügiger Vorkommnisse, die unter Kontrolle gehalten werden können, d. h. während des normalen Betriebs und bei vorsorglich berücksichtigten betrieblichen Vorkommnissen.

Art 4 Abs. 56 Richtlinie 2013/59/Euratom
Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6