Rechtfertigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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== [http://www.icrp.org/publication.asp?id=ICRP%20Publication%20103 ICRP 103 (deutsche Ausgabe)] ==
Entscheidungsprozess, ob entweder (1) eine geplante menschliche [[Tätigkeit]], die mit Strahlung verbunden ist, insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der Nutzen der Einführung oder Fortführung einer Tätigkeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft gegenüber dem daraus resultierenden Schaden insgesamt (einschließlich des strahlenbedingten Gesundheitsschadens ([[Detriment|Detriments]])) überwiegt oder (2) eine vorgesehene Maßnahme in einem [[Notfall]] oder in einer [[Expositionssituation, bestehende|bestehenden Expositionssituation]] wahrscheinlich insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der durch die Einführung oder Fortführung der Maßnahme bedingte Nutzen (einschließlich der Verringerung des Schadensmaßes ([[Detriment]]s)) für den Einzelnen und für die Gesellschaft die Kosten der Maßnahme und alle durch sie verursachten Schäden überwiegt.<section begin=more />
Entscheidungsprozess, ob entweder (1) eine geplante menschliche Tätigkeit, die mit Strahlung verbunden ist, insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der Nutzen der Einführung oder Fortführung einer Tätigkeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft gegenüber dem daraus resultierenden Schaden insgesamt (einschließlich des strahlenbedingten Gesundheitsschadens ([[Detriment|Detriments]])) überwiegt oder (2) eine vorgesehene Maßnahme in einem [[Notfall]] oder in einer [[Expositionssituation, bestehende|bestehenden Expositionssituation]] wahrscheinlich insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der durch die Einführung oder Fortführung der Maßnahme bedingte Nutzen (einschließlich der Verringerung des Schadensmaßes (Detriments)) für den Einzelnen und für die Gesellschaft die Kosten der Maßnahme und alle durch sie verursachten Schäden überwiegt.
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== ICRP (Englisch) ==
==Englische Fassung==
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==Weitere Definitionen==
=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
[http://www.icrpaedia.org/Justification  Justification]
[http://www.icrpaedia.org/Justification  Justification]


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Version vom 25. Februar 2021, 16:14 Uhr

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Entscheidungsprozess, ob entweder (1) eine geplante menschliche Tätigkeit, die mit Strahlung verbunden ist, insgesamt von Nutzen ist, d. h. ob der Nutzen der Einführung oder Fortführung einer Tätigkeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft gegenüber dem daraus resultierenden Schaden insgesamt (einschließlich des strahlenbedingten Gesundheitsschadens (Detriments)) überwiegt oder (2) eine vorgesehene Maßnahme in einem Notfall oder in einer bestehenden Expositionssituation wahrscheinlich insgesamt von Nutzen ist, d. h. ob der durch die Einführung oder Fortführung der Maßnahme bedingte Nutzen (einschließlich der Verringerung des Schadensmaßes (Detriments)) für den Einzelnen und für die Gesellschaft die Kosten der Maßnahme und alle durch sie verursachten Schäden überwiegt.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Aktuell Verwendet in:
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]

Englische Fassung

Justification

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Justification


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6