Strahlenexposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung ist die Absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken.<section begin=more /> | |||
Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung ist die Absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken. {{Euratom Art4|55}} | :{{Euratom Art4|55}} | ||
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Version vom 1. März 2021, 12:26 Uhr
Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung ist die Absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken.
- Art 4 Abs. 55 Richtlinie 2013/59/Euratom
- Aktuell verwendet in:
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