Eingreifrichtwert: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert (effektive Dosis oder Organ-Äquivalentdosis) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i. d. R. sind die Schutzmaßnahmen | Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert ([[Effektive Dosis|effektive Dosis ]] oder [[Organ-Äquivalentdosis]]) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i. d. R. sind die [[Schutzmaßnahmen]] „[[Aufenthalt in Gebäuden]]“, „[[Evakuierung]]“ und „[[Iodblockade|Einnahme von Iodtabletten]]“ gemeint) zu erwägen ist.<ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref> | ||
Eingreifrichtwerte sind Planungswerte der erwarteten Dosis, bei deren Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.<ref>{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}</ref> | Eingreifrichtwerte sind Planungswerte der erwarteten Dosis, bei deren Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.<ref>{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}</ref> | ||
Eingreifrichtwerte sind Richtwerte der Dosis, die als Maßstab dafür dienen, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte Schutzmaßnahmen gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber zusätzlich zur Dosis noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken dabei entstehen. Wird ein Eingreifrichtwert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus.<ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref> | Eingreifrichtwerte sind Richtwerte der Dosis, die als Maßstab dafür dienen, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte [[Schutzmaßnahmen]] gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber zusätzlich zur Dosis noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken dabei entstehen. Wird ein Eingreifrichtwert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus.<ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref> | ||
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Version vom 23. Juli 2020, 12:57 Uhr
Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert (effektive Dosis oder Organ-Äquivalentdosis) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i. d. R. sind die Schutzmaßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“, „Evakuierung“ und „Einnahme von Iodtabletten“ gemeint) zu erwägen ist.[1]
Eingreifrichtwerte sind Planungswerte der erwarteten Dosis, bei deren Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.[2]
Eingreifrichtwerte sind Richtwerte der Dosis, die als Maßstab dafür dienen, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte Schutzmaßnahmen gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber zusätzlich zur Dosis noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken dabei entstehen. Wird ein Eingreifrichtwert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus.[3]
Verwendet in
- ↑ SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima
- ↑ SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
- ↑ SSK 2019 - Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden
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