Schadensqualität: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Faktor zur Gewichtung des [[Strahlenrisiko]]s, um den „Schweregrad“ eines [[Stochastischer Effekt|stochastischen Effekts]] zu kennzeichnen und um diese Effekte untereinander vergleichbar zu machen. Die Art der Gewichtung wird von {{ICRP103}} festgelegt. In die <section begin=abk />Schadensqualität<section end=abk /> ''d'' gehen die Letalität der Erkrankung, der Verlust an Lebensqualität sowie der relative Verlust an Lebenserwartung durch die Erkrankung ein. Die Schadensqualität ist unabhängig von einer [[Strahlenexposition]].<section begin=more />
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:Aktuell verwendet in:
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== Englische Fassung ==
<section begin=engl />Detriment quality<section end=engl />, Damage quality


==Referenzen==
==Referenzen==

Version vom 31. Mai 2021, 13:19 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Faktor zur Gewichtung des Strahlenrisikos, um den „Schweregrad“ eines stochastischen Effekts zu kennzeichnen und um diese Effekte untereinander vergleichbar zu machen. Die Art der Gewichtung wird von Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009. festgelegt. In die Schadensqualität d gehen die Letalität der Erkrankung, der Verlust an Lebensqualität sowie der relative Verlust an Lebenserwartung durch die Erkrankung ein. Die Schadensqualität ist unabhängig von einer Strahlenexposition.

Aktuell verwendet in:
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
SSK 2017 - Radon-Dosiskoeffizienten[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 24.05.2018 B3