Ablation: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation) unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung. | Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation) unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung. | ||
Nuklearmedizin: Ablative Radioiodtherapie bezeichnet die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die ein Hypothyreose zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow). | Nuklearmedizin: Ablative Radioiodtherapie bezeichnet die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die ein Hypothyreose zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow). | ||
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Version vom 11. Januar 2022, 09:05 Uhr
Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation) unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung.
Nuklearmedizin: Ablative Radioiodtherapie bezeichnet die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die ein Hypothyreose zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow).
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2019 - Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 12. August 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B6