Lebenszeitrisiko

Aus Glossar Strahlenschutz
Version vom 13. Oktober 2022, 13:53 Uhr von HenSSKGS (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Lebenszeitrisiko ist im Strahlenschutz die Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Laufe des Lebens eine bestimmte, strahleninduzierbare Krankheit auftritt.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Siehe auch

Referenzen