Alarmstufe
Aus Glossar Strahlenschutz
Die Alarmstufe fasst die bei einer Alarmmeldung zu ergreifenden Alarmierungen und Maßnahmen zusammen. In den vorliegenden Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz sind zwei Alarmstufen, nämlich Voralarm und Katastrophenalarm definiert. Alarmstufen werden vom Betreiber in der Alarmmeldung vorgeschlagen und von der Katastrophenschutzleitung festgelegt.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Siehe auch
- Alarmierungskriterien (bei Notfällen in kerntechnischen Anlagen)
- Alarmmaßnahmen
- Alarmordnung (bei Notfällen in kerntechnischen Anlagen)
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Die Alarmstufe fasst die bei einer Alarmmeldung zu ergreifenden Alarmierungen und Maßnahmen zusammen. In den vorliegenden Rahmenempfehlungen sind zwei Alarmstufen, nämlich Voralarm und Katastrophenalarm festgelegt. Alarmstufen werden vom Betreiber in der Alarmmeldung vorgeschlagen und von der Katastrophenschutzleitung festgelegt.
- Aktuell verwendet: SSK 2015[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4