Nachbetrieb
Aus Glossar Strahlenschutz
Der Nachbetrieb beginnt mit der endgültigen Außerbetriebnahme eines Kernkraftwerkes und endet mit der Rechtskraft der Stilllegungsgenehmigung.
Verwendet in
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3