Strahlenexposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung

Aus Glossar Strahlenschutz

Juristische Definition

Absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken. Vorlage:EU-GN[1]

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