Strahlenexposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung
Aus Glossar Strahlenschutz
Juristische Definition
Absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken. Vorlage:EU-GN[1]
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