Nomineller Risikokoeffizient

Aus Glossar Strahlenschutz
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Der nominelle Risikokoeffizient ist eine über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe. Das Lebenszeitrisiko bezeichnet die absolute Wahrscheinlichkeit pro Dosis, im Verlauf des Lebens an Krebs oder Leukämie zu erkranken (Inzidenzrisiko) oder daran zu sterben (Mortalitätsrisiko). Nominelle Risikokoeffizienten werden zur Festlegung der Gewebe-Wichtungsfaktoren verwendet.

SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[1]


Über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe. Das Lebenszeitrisiko bezeichnet die absolute Wahrscheinlichkeit pro Dosis, im Verlauf des Lebens an Krebs zu erkranken (Inzidenzrisiko) oder daran zu sterben (Mortalitätsrisiko). Nominelle Risikokoeffizienten sind Größen zur Berechnung der effektiven Dosis.

Aktuell verwendet in:
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[1]
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[2]

Siehe auch

Weitere Definitionen

In ICRP 103

Über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Nominal risk coefficient

Referenzen

  1. 1,0 1,1 Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5