Tätigkeit
Aus Glossar Strahlenschutz
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Juristische Definitionen
Eine menschliche Betätigung, die die Exposition von Personen gegenüber Strahlung aus einer Strahlungsquelle erhöhen kann und als geplante Expositionssituation behandelt wird. RL 2013/59/Euratom [1]
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Tätigkeiten sind:
- der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen,
- der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung bestimmter Produkte oder die Aktivierung dieser Produkte,
- sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können,
- weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder
- weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der Radioaktivität dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden,
StrlSchV 2001
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Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.
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verwendet in