Dosisleistungskonstante

Aus Glossar Strahlenschutz
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Die Dosisleistungskonstante stellt eine Beziehung zwischen der Dosisleistung und der Aktivität des die Strahlung aussendenden Radionuklids her (siehe Abstandsgesetz). Für eine als punktförmig anzusehende Gammastrahlungsquelle gilt unter der Voraussetzung, dass die Gammastrahlung nicht ge-schwächt wird, die Beziehung:

Dabei bedeuten: DD˙ r Energiedosisleistung in Gys-1; Γr Spezifische Gamma-Dosisleistungskonstante des Radionuklids r in Gy∙m2∙s-1∙Bq-1 (Vielfach wird die Einheit mGy∙m2∙h-1∙GBq-1 benutzt. Dabei gilt der Zusammenhang: 1 mGy∙m2∙h-1∙GBq-1 = 2,810-16 Gy∙m2∙s-1∙Bq-1); Ar Aktivität des radioaktiven Stoffes oder Radio-nuklids r in Bq; r Abstand des Aufpunktes von der Strah¬lungs-quel¬le in m. Wird in obiger Gleichung DD˙ durch die Ortsdosisleis-tung H˙ *(10) ersetzt, wird die spezifische Dosisleis-tungskonstante ΓH in den Einheiten Sv∙m2∙s 1∙Bq 1 bzw. mSv∙m2∙h-1∙GBq-1 angegeben. Die spezifische Gamma-Dosisleistungskonstante hat für verschiedene Gammastrahler unterschiedli-che Wer¬te. In der Literatur findet man z. B. für Co-60: ΓH = 0,354 mSv∙m2∙h-1∙GBq-1; Cs-137: ΓH = 0,093 mSv∙m2∙h-1∙GBq-1. Beispielsweise erzeugt eine Co-60-Strahlungsquelle mit einer Aktivität von 3 GBq in 1 m Abstand eine Dosisleistung von etwa 1 mSv∙h-1.