Atrophie
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Mit dem Begriff Atrophie wird ein wahrnehmbarer Gewebeschwund mit Minderung der Funktion bezeichnet. Der Gewebsschwund kann durch Volumen- bzw. Größenabnahme der Zellen (sogenannte einfache Atrophie) oder durch Abnahme der Zellzahl (numerische Atrophie = Hypoplasie) jeweils mit oder ohne gleichzeitige Veränderungen in der Zellstruktur auftreten. [1]
an anderer Stelle definiert als:
In anderen Beratungsergebnissen der SSK:
Mit dem Begriff Atrophie wird in der Pathologie ein wahrnehmbarer Gewebeschwund bezeichnet. In der Dermatologie zählt die Atrophie zu den pathologischen Hautveränderungen. Der Gewebsschwund kann durch Volumen- bzw. Größenabnahme der Zellen (sogenannte einfache Atrophie) oder durch Abnahme der Zellzahl (numerische Atrophie = Hypoplasie) jeweils mit oder ohne gleichzeitige Veränderungen in der Zellstruktur auftreten. [2]
Verwendet in
Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[3]
Referenzen
- ↑ Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
- ↑ SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5