Expositionskategorie

Aus Glossar Strahlenschutz

ICRP 103 (deutsche Ausgabe)

Die Kommission unterscheidet drei Kategorien von Strahlenexpositionen: berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen.


Juristische Definition

Folgende Expositionskategorien werden unterschieden:
1. Exposition der Bevölkerung,
2. berufliche Exposition,
3. medizinische Exposition.

In: StrlSchG 2017 § 2 Abs. 5[1]

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]

Siehe auch


  1. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6