Dosisleistungskonstante
Die Dosisleistungskonstante stellt eine Beziehung zwischen der Dosisleistung und der Aktivität des die Strahlung aussendenden Radionuklids her (siehe Abstandsgesetz). Für eine als punktförmig anzusehende Gammastrahlungsquelle gilt unter der Voraussetzung, dass die Gammastrahlung nicht geschwächt wird, die Beziehung:
- D˙r=Γr ∙ Ar/r2
- D˙r=Γr ∙ Ar/r2
Dabei bedeuten:
- D˙r
- Energiedosisleistung in Gy∙s-1;
- Γr
- Spezifische Gamma-Dosisleistungskonstante des Radionuklids r in Gy∙m2∙s-1∙Bq-1 (Vielfach wird die Einheit mGy∙m2∙h-1∙GBq-1 benutzt. Dabei gilt der Zusammenhang: 1 mGy∙m2∙h-1∙GBq-1 = 2,8∙10-16 Gy∙m2∙s-1∙Bq-1);
- Ar
- Aktivität des radioaktiven Stoffes oder Radionuklids r in Bq;
- r
- Abstand des Aufpunktes von der Strahlungsquelle in m.
Wird in obiger Gleichung D˙ durch die Ortsdosisleistung H˙*(10) ersetzt, wird die spezifische Dosisleistungskonstante ΓH in den Einheiten Sv∙m2∙s1∙Bq1 bzw. mSv∙m2∙h-1∙GBq-1 angegeben. Die spezifische Gamma-Dosisleistungskonstante hat für verschiedene Gammastrahler unterschiedliche Werte. In der Literatur findet man z. B. für
- Co-60: ΓH = 0,354 mSv∙m2∙h-1∙GBq-1;
- Cs-137: ΓH = 0,093 mSv∙m2∙h-1∙GBq-1.
Beispielsweise erzeugt eine Co-60-Strahlungsquelle mit einer Aktivität von 3 GBq in 1 m Abstand eine Dosisleistung von etwa 1 mSv∙h-1.