Erlaubnisfreie Herstellung (Radiopharmaka)

Aus Glossar Strahlenschutz
Version vom 31. August 2021, 11:14 Uhr von HenSSKGS (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Herstellung des Radiopharmakons durch den anwendenden Arzt oder unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung auf der Rechtsgrundlage des § 13 Absat…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Herstellung des Radiopharmakons durch den anwendenden Arzt oder unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung auf der Rechtsgrundlage des § 13 Absatz 2 b des AMG.

Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022