Sponsor (medizinische Forschung)

Aus Glossar Strahlenschutz
Version vom 2. September 2021, 10:06 Uhr von HenSSKGS (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Sponsor einer klinischen Studie ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung ei…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Sponsor einer klinischen Studie ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung bei Menschen übernimmt. Dies umfasst auch die strahlenschutzrechtlich korrekte Durchführung von Studien nach ....

Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin[1]

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

"Sponsor" Person, Unternehmen, Institution oder Organisation, die bzw. das die Verantwortung für die Einleitung, das Management und/oder die Finanzierung einer klinischen Prüfung übernimmt.

Richtlinie 2001/20/EG Artikel 2 (e)[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022
  2. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2001/20/EG Artikel 2 (e) des Rates der Europäischen Union vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln. Amtsblatt der Europäischen Union, L 121, 1.5.2001