Ablation

Aus Glossar Strahlenschutz

Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation) unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung.

Nuklearmedizin: Ablative Radioiodtherapie bezeichnet die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die ein Hypothyreose zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow).


Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).

Aktuell verwendet in:
SSK 2019 - Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 12. August 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B6