Röntgenstrahlung
Aus Glossar Strahlenschutz
Die charakteristische Röntgenstrahlung (Photonenstrahlung ) entsteht, wenn ein Elektron aus einer äußeren Elektronenschale eines Atoms in eine nicht voll besetzte innere Elektronenschale übergeht. Die Differenzenergie der Zustände dient zur Aussendung eines Photons mit dieser Energie oder wird alternativ auf andere Teilchen übertragen (siehe Auger-Effekt). Das Energiespektrum ist ein Linienspektrum mit Photonenenergien, die für das betreffende Element charakteristisch sind. Je nachdem auf welche Schale das Elektron übergeht, wird die Strahlung als K-, L- der M-Strahlung bezeichnet wird.
- Vorlage:Glossar Messanleitungen)
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023