Eingreifrichtwert

Aus Glossar Strahlenschutz

[1] Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert (effektive Dosis oder Organ-Äquivalentdosis) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i. d. R. sind die Schutzmaßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“, „Evakuierung“ und „Einnahme von Iodtabletten“ gemeint) zu erwägen ist. aus: (2015-02-20 Empf Notfallschutz Fukushima)

[2] Eingreifrichtwerte sind Planungswerte der erwarteten Dosis, bei deren Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist. aus: (2015-02-20 Rahmenempf. KatS)

[3] Eingreifrichtwerte sind Richtwerte der Dosis, die als Maßstab dafür dienen, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte Schutzmaßnahmen gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber zusätzlich zur Dosis noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken dabei entstehen. Wird ein Eingreifrichtwert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus. aus: (2019-10-24 Empf Abgeleitete Richtwerte)