Freisetzung radioaktiver Stoffe

Aus Glossar Strahlenschutz
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Freisetzung radioaktiver Stoffe ist ein unbeabsichtigtes Entweichen radioaktiver Stoffe in die Umgebung.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3