Notfalleinsatzkraft
Aus Glossar Strahlenschutz
Titel (Notfall-)Einsatzkraft Weiterleitungen ergänzen
Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem Notfall, die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte.
- Art 4 Abs. 31 Richtlinie 2013/59/Euratom
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3