HRQ
Aus Glossar Strahlenschutz
Hochradioaktive Quellen sind umschlossene radioaktive Stoffe, deren Aktivität größer oder gleich den Aktivitätswerten der Anlage III Tabelle 1 Spalte 3a der StrlSchV ist. Sollte für ein Nuklid kein Aktivitätswert gemäß Anlage III Tabelle 1 Spalte 3a gegeben sein, wird 1/100 des sog. A1-Wertes gemäß Tabelle 2.2.7.7.2.1. Spalte 2 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) verwendet. Brennelemente oder Produkte aus der Aufarbeitung von Kernbrennstoffen sowie ständig dichte Transport- oder Lagerbehälter mit radioaktiven Stoffen sind keine hochradioaktiven Strahlenquellen.
Referenzen