Radiologisches Lagezentrum des Bundes
Aus Glossar Strahlenschutz
Die Erstellung des Radiologischen Lagebildes (RLB) erfolgt bei überregionalen und regionalen Notfällen durch das Radiologische Lagezentrum des Bund (RLZ-Bund). Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird das BMUV vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entsprechend deren jeweiligen Fähigkeiten in unterschiedlicher Weise unterstützt. Bei Notfällen kann das RLZ-Bund bei Bedarf zudem von der Strahlenschutzkommission (SSK) beraten und unterstützt werden. Bei überregionalen und regionalen Notfällen ist das RLZ-Bund insbesondere zuständig für
- die Bewertung der radiologischen Lage sowie die Erstellung des RLB, sofern nicht eine Landesbehörde für die Erstellung des RLB zuständig ist,
- den nationalen und internationalen Informationsaustausch über die radiologische Lage und deren Bewertung, soweit keine andere Zuständigkeit durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes festgelegt ist,
- die nationale und internationale Koordinierung von
- Schutzmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und von Verhaltensempfehlungen und
- Hilfeleistungen,
- soweit nicht die IntMinKoGr oder durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eine andere Behörde oder Stelle für deren nationale oder internationale Koordinierung zuständig ist,
- die Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
- die Koordinierung der Messungen des Bundes und der Länder und anderer an der Bewältigung des Notfalls beteiligter Organisationen
- für die Abschätzung der notfallbedingten Dosis der Bevölkerung
- für die Überprüfung der Wirksamkeit der angewandten Schutzstrategie und die Prüfung auf möglichen Anpassungsbedarf
- neben dem GMLZ für die Erst- oder Folgealarmierung weiterer an der Notfallreaktion beteiligter Stellen
Siehe auch
Referenzen