Radiologisches Lagezentrum des Bundes

Aus Glossar Strahlenschutz
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Die Erstellung des Radiologischen Lagebildes (RLB) erfolgt bei überregionalen und regionalen Notfällen durch das Radiologische Lagezentrum des Bund (RLZ-Bund). Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird das BMUV vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entsprechend deren jeweiligen Fähigkeiten in unterschiedlicher Weise unterstützt. Bei Notfällen kann das RLZ-Bund bei Bedarf zudem von der Strahlenschutzkommission (SSK) beraten und unterstützt werden. Bei überregionalen und regionalen Notfällen ist das RLZ-Bund insbesondere zuständig für

  • die Bewertung der radiologischen Lage sowie die Erstellung des RLB, sofern nicht eine Landesbehörde für die Erstellung des RLB zuständig ist,
  • den nationalen und internationalen Informationsaustausch über die radiologische Lage und deren Bewertung, soweit keine andere Zuständigkeit durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes festgelegt ist,
  • die nationale und internationale Koordinierung von
    • Schutzmaßnahmen,
    • Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und von Verhaltensempfehlungen und
    • Hilfeleistungen,
      • soweit nicht die IntMinKoGr oder durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eine andere Behörde oder Stelle für deren nationale oder internationale Koordinierung zuständig ist,
  • die Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
  • die Koordinierung der Messungen des Bundes und der Länder und anderer an der Bewältigung des Notfalls beteiligter Organisationen
  • für die Abschätzung der notfallbedingten Dosis der Bevölkerung
  • für die Überprüfung der Wirksamkeit der angewandten Schutzstrategie und die Prüfung auf möglichen Anpassungsbedarf
  • neben dem GMLZ für die Erst- oder Folgealarmierung weiterer an der Notfallreaktion beteiligter Stellen

Siehe auch

Referenzen