Radiologisches Lagebild (RLB)
Nach Eintritt eines überregionalen oder regionalen Notfalls wird ein einheitliches radiologisches Lagebild (RLB) erstellt und entsprechend der weiteren Entwicklung des Notfalls und der relevanten Informationen fortlaufend aktualisiert. Die Erstellung und Aktualisierung des RLB erfolgt bei überregionalen Notfällen durch das RLZ-Bund, bei regionalen Notfallen grundsätzlich durch die zuständigen Landesbehörden. Die Aktualisierung des RLB erfolgt in den Umständen des Notfalls angemessenen zeitlichen Abständen. Diese können insbesondere abhängig vom vorliegenden Referenzszenario und dem zeitlichen Verlauf des Notfalls variieren. Das RLB dient als zentrales Koordinierungsinstrument für die Notfallreaktion. Im RLB wird die radiologische Lage und deren Bewertung insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen dargestellt.
Referenzen