Grenzwerte, Richtwerte und Referenzwerte
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Die Begriffe „Grenzwerte, Richtwerte und Referenzwerte“ werden im Strahlenschutzsystem im Kontext der Optimierung des Schutzes und der Begrenzung der Exposition benutzt. Dabei gelten Grenzwerte für die berufliche Exposition und die Exposition der Bevölkerung ausschließlich für geplante Expositionssituationen. Bei Richtwerten muss man Richtwerte nach den Empfehlungen der ICRP und den Festlegungen der EU Grundnormen für geplante Expositionssituationen (dort constraints genannt) von Richtwerten (für bestehende und Notfall-Expositionssituationen) im deutschen Strahlenschutzregelwerk unterscheiden. Referenzwerte gelten auch für bestehende und Notfall-Expositionssituationen und zusätzlich noch für medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung am Menschen.
Die nachstehende Quellensammlung soll dazu beitragen, Verwirrung bei der Interpretation der drei Begriffe, besonders im Hinblick auf den Begriff „Richtwert“, zu vermeiden.
Der Begriff „Richtwert“ wird in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, internationalen Regelwerken und den Empfehlungen und Stellungnahmen der ICRP und der SSK im Zusammenhang mit unterschiedlichen Expositionssituationen und Sachverhalten, abhängig vom jeweiligen Zusammenhang und Zweck, für den sie entwickelt worden sind, mit unterschiedlichen Bedeutungen und Rechtsfolgen verwendet.
Die für einen Zusammenhang geltende Definition lässt sich nicht einfach in einem anderen Zusammenhang verwenden. Gemeinsam ist den verschiedenen “Richtwerten“, dass sich der Gesetzgeber- oder das Regierungsorgan, Behörden oder eine natürliche oder juristische Person oder nicht rechtsfähige Personenvereinigung bei ihren Entscheidungen oder anderen Maßnahmen nach diesem Wert „richten“ sollen oder müssen, z. B.
- der deutsche oder europäische Gesetz- oder Verordnungsgeber sich bei der Festlegung eines Kontaminationswertes nach einem in einer Empfehlung der ICRP oder SSK enthaltenen Dosiswert richten soll;
- eine zuständige Behörde bei ihren Entscheidungen oder anderen Maßnahmen beim Vollzug strahlenschutzrechtlicher Rechtsvorschriften einen in einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder einer SSK-Empfehlung enthaltenen Richtwert als radiologisches Kriterium anwenden soll, oder
- eine natürliche oder juristische Person oder nicht rechtsfähige Personenvereinigung (z. B. ein Strahlenschutzverantwortlicher) sich bei Maßnahmen zur Optimierung des Strahlenschutzes einen bestimmten Richtwert berücksichtigen soll.
In Rechts- und Verwaltungsvorschriften, (vgl. hierzu z. B. den ANoPl-Bund[1]) wird teilweise unterschieden zwischen
- Richtwerten im Sinne eines in einer Verwaltungsvorschrift oder einer anderen verwaltungsintern verbindlichen Regelung festgelegten Wertes der von den Behörden bei ihren Entscheidungen und Maßnahmen zu beachten ist und von dem diese Behörden nicht oder nur unter bestimmten, in der jeweiligen Vorschrift oder konkreten Regelung festgelegten Voraussetzungen abweichen dürfen, und
- Grenzwerten im Sinne eines in einer deutschen Rechtsvorschrift des Bundes oder in einem unmittelbar anwendbaren EU- oder Euratom-Rechtsakt (Verordnung oder -Beschluss) festgelegten Wertes, der nicht oder nur unter bestimmten, in der jeweiligen festgelegten Voraussetzungen überschritten oder unterschritten werden darf.
Im Unterschied zu Richtwerten sind Grenzwerte nicht nur für Behörden verbindlich, sondern auch für Personen und Unternehmen unmittelbar rechtsverbindlich. Im Folgenden wird die Bedeutung (Anwendung) der Begriffe Grenzwert, Richtwert und Referenzwert für die jeweiligen Expositionssituationen in der Reihenfolge der Quellen (ICRP, SSK, EU Grundnormen, StrlSchG, StrlSchV) zusammengestellt.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Siehe auch
- Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen)
- Referenzwert (bei Notfallexpositionen oder in bestehenden Expositionssituationen)
- Richtwert (in bestehenden Expositionssituationen)
- Richtwerte (in Notfallexpositionssituationen)
- Dosisrichtwert (in geplanten Expositionssituationen)
Referenzen
- ↑ ANoPl-Bund Bekanntmachung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für einen Allgemeinen Notfallplan des Bundesnach § 98 des Strahlenschutzgesetzes (AVV ANoPl-Bund). Vom 14. November 2023