Radiologisches Lagezentrum

Aus Glossar Strahlenschutz
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Ein Radiologisches Lagezentrum ist eine Einrichtung zur Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage und zur Beratung der Katastrophenschutzleitung und Strahlenschutzvorsorgebehörden. Im Radiologischen Lagezentrum werden Daten zum Notfall (z. B. Anlagenzustand, Emission radioaktiver Stoffe), meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung in einem Radiologischen Lagebild zusammengefasst, aufbereitet und interpretiert und Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeleitet.

Bei überregionalen Notfällen erfolgt die Erstellung des Radiologischen Lagebildes durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund).

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Ein Radiologisches Lagezentrum ist eine Einrichtung zur Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage und zur Beratung der Katastrophenschutzleitung und Strahlenschutzvorsorgebehörden. Im Radiologischen Lagezentrum werden Daten aus der Anlage (z. B. Anlagenzustand, Emission, radioaktiver Stoffe), meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung zusammengefasst, aufbereitet und interpretiert und Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeleitet.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Ein Radiologisches Lagezentrum ist eine Einrichtung zur Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage. Im Radiologischen Lagezentrum werden Daten aus der Anlage (z. B. Anlagenzustand, Emission radioaktiver Stoffe), meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung zusammengefasst, aufbereitet und interpretiert, Ausbreitungsrechnungen und Dosisabschätzungen durchgeführt und Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeleitet.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3