Vorsorgeprinzip
Aus Glossar Strahlenschutz
Das Vorsorgeprinzip (engl. Precautionary Principle) ist eine Handlungsmaxime, die besagt, dass bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung von Mensch und Umwelt (z. B. durch eine neue Technolo-gie) präventive Maßnahmen ergriffen werden sollten, auch wenn wissenschaftlicher Gewissheit über das Aus-maß und die Folgen der Gefährdung bisher nicht besteht.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Effekte nach pränataler Strahlenexposition. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 339. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28.10.2025.
