Vorsorgeprinzip

Aus Glossar Strahlenschutz
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Das Vorsorgeprinzip (engl. Precautionary Principle) ist eine Handlungsmaxime, die besagt, dass bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung von Mensch und Umwelt (z. B. durch eine neue Technolo-gie) präventive Maßnahmen ergriffen werden sollten, auch wenn wissenschaftlicher Gewissheit über das Aus-maß und die Folgen der Gefährdung bisher nicht besteht.

Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Effekte nach pränataler Strahlenexposition. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 339. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28.10.2025.