Radioaktivität

Aus Glossar Strahlenschutz
Version vom 4. Januar 2021, 08:23 Uhr von MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als Radioaktivität bezeichnet man die Eigenschaft bestimmter Nuklide (Radionuklide), spontan Teilchen- oder Gammastrahlung aus dem Atomkern zu…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Radioaktivität bezeichnet man die Eigenschaft bestimmter Nuklide (Radionuklide), spontan Teilchen- oder Gammastrahlung aus dem Atomkern zu emittieren oder nach Einfang eines Hüllelektrons durch den Kern Röntgenstrahlung aus der Hülle zu emittieren. Radioaktivität ist eine Eigenschaft, d. h. sie ist einer quantitativen Bestimmung (Messung) nicht zugänglich und daher keine Messgröße. Sie darf nicht mit der Aktivität verwechselt werden, die ein Maß für die Menge eines Radionuklids und eine Messgröße ist. aus: Glossar Messanleitungen Stand 2009