Ableitung
Aus Glossar Strahlenschutz
Ableitung ist die Abgabe flüssiger, aerosolpartikelgebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe aus Anlagen oder Einrichtungen auf hierfür vorgesehenen Wegen.
aus: Glossar Messanleitungen Stand 2009
Juristische Definition
Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. § 1 Abs. 1 StrlSchV 2018