Einzelpersonen der Bevölkerung
Aus Glossar Strahlenschutz
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Juristische Definition
Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind. Art 4 Abs. 53 Richtlinie 2013/59/Euratom
Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist. § 5 Abs. 14 StrlSchG 2018
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
ICRP (Englisch)
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6