Atrophie

Aus Glossar Strahlenschutz

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Mit dem Begriff Atrophie wird ein wahrnehmbarer Gewebeschwund mit Minderung der Funktion bezeichnet. Der Gewebsschwund kann durch Volumen- bzw. Größenabnahme der Zellen (sogenannte einfache Atrophie) oder durch Abnahme der Zellzahl (numerische Atrophie = Hypoplasie) jeweils mit oder ohne gleichzeitige Veränderungen in der Zellstruktur auftreten. [1]

an anderer Stelle definiert als:

In anderen Beratungsergebnissen der SSK:

Mit dem Begriff Atrophie wird in der Pathologie ein wahrnehmbarer Gewebeschwund bezeichnet. In der Dermatologie zählt die Atrophie zu den pathologischen Hautveränderungen. Der Gewebsschwund kann durch Volumen- bzw. Größenabnahme der Zellen (sogenannte einfache Atrophie) oder durch Abnahme der Zellzahl (numerische Atrophie = Hypoplasie) jeweils mit oder ohne gleichzeitige Veränderungen in der Zellstruktur auftreten. [2]


Verwendet in

SSK 2022 - Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition[3]
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[4]

Referenzen


  1. SSK 2022 - Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition[1]
  2. SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[2]
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
  4. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5