Notfallexpositionssituation

Aus Glossar Strahlenschutz

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Gemäß § 2 Abs. 3 StrlSchG ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. [1]

an anderer Stelle definiert als:

Expositionssituation infolge eines Notfalls.[2]

ICRP 103 (deutsche Ausgabe)

Mit Strahlenexposition verbundener Notfall, der während Tätigkeiten oder Arbeiten auftreten oder sich daraus entwickeln kann und Sofortmaßnahmen erfordert. [3]

Verwendet in

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ICRP (Englisch)

Emergency exposure situation

Juristische Definition

Notfallexpositionssituation ist eine Expositionssituation, die durch einen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter Absatz 4 fällt.

In: StrlSchG 2017 § 2 Abs. 3[1]

Notfall-Expositionssituation ist eine Expositionssituation infolge eines Notfalls.

In: Art 4 Abs. 27 Richtlinie 2013/59/Euratom

Siehe auch


  1. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist