Ableitung
Aus Glossar Strahlenschutz
Ableitung ist die Abgabe flüssiger, aerosolpartikelgebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe aus Anlagen oder Einrichtungen auf hierfür vorgesehenen Wegen.
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen.
- ↑ StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist