Strahlenexposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung

Aus Glossar Strahlenschutz

Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung ist die Absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken.

Art 4 Abs. 55 Richtlinie 2013/59/Euratom
Aktuell verwendet in:
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