Jodblockade
Iodblockade und Iodine thyroid blocking sind Weiterleitungen auf diese Seite.
Unter einer Jodblockade versteht man die vorbeugende Einnahme von stabilem (d. h. nicht-radioaktivem) Jod. Sie dient dazu, nach einer starken Freisetzung von radioaktivem Jod, z. B. bei einem Nuklearunfall, die Aufnahme von radioaktivem Iod in die Schilddrüse zu vermeiden und damit die Entstehung von Schilddrüsenkrebs zu verhindern. Die Einnahme erfolgt gewöhnlich in Form von so genannten „Jodtabletten", wobei es sich genau genommen um hochdosierte Kaliumiodid- oder Kaliumiodat-Tabletten handelt.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2019 - Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden[1]
Anmerkung zur Schreibweise
Die SSK verwendet in ihren Empfehlungen und Stellungnahmen grundsätzlich die in der Fachsprache übliche Schreibweise mit I, also Iod. In der SSK Empfehlung „Verwendung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall“ (den sog. Jodmerkblättern) wurde ausnahmsweise die in der Alltagssprache gebräuchliche Schreibweise Jod gewählt, da sich diese Empfehlung auch an die Allgemeinbevölkerung richtet.
Englische Fassung
Iodine thyroid blocking
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Als Jodblockade bezeichnet man das „Blockieren“ der Schilddrüse mit nicht-radioaktivem Jod durch die Einnahme spezieller, hoch dosierter Jodtabletten als Schutzmaßnahme bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk.
Im ICRP Glossary (Englisch)
Siehe auch
Weblinks
jodblockade.de - Website des BMU zur Jodblockade
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3