Freigabe
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Die Freigabe im Strahlenschutz ist ein spezieller Verwaltungsakt. Er beinhaltet die Entlassung aus dem Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung.
Dieser Verwaltungsakt betrifft radioaktive Stoffe, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die aktiviert oder mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind, sofern die Aktivität bzw. spezifische Aktivität gemäß § 3 Abs. 2 StrlSchG außer Acht gelassen werden kann. Ein entsprechender Nachweis ist im Freigabeverfahren z. B. durch Messungen zu erbringen.
Die Freigabe ist gebunden an die Unterschreitung der in Anlage 4 Tabelle 1 Spalten 3 sowie 5–14 der Strahlenschutzverordnung genannten Werte bzw. den Nachweis, dass durch die Entlassung des Stoffes in den Wirtschaftskreislauf für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 µSv im Kalenderjahr auftreten kann. Die Strahlenbelastung durch natürliche Quellen beträgt in Deutschland ca. 2400 µSv im Jahr (bei regionalen Schwankungen von rund 1000 µSv bis 5000 µSv im Jahr).
- Wikipedia
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2022 - Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin[1]
Englische Fassung
Clearance is defined as the removal of radioactive materials or radioactive objects within authotrized practices from any further regulatorx control by the regulatory body.
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022