Planungsgebiete (bei kerntechnischen Anlagen)
Aus Glossar Strahlenschutz
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In Deutschland sind kerntechnische Anlagen umgeben von sogenannten Planungsgebieten. Für den Bereich dieser Gebiete werden Katastrophenschutzpläne erstellt, um im Notfall die erforderlichen Maßnahmen möglichst schnell umzusetzen. Sobald ein gewisser Richtwert an Radioaktivität erreicht ist, werden die Maßnahmen eingeleitet.
- Nach: BfS 2018[1]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
- Die Außenzone ist eine kreisringförmige Planungszone, in der neben Messungen zur Ermittlung und Überwachung der radiologischen Lage die Ausgabe von Jodtabletten an alle Personen bis 45 Jahre sowie die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel vorzubereiten ist. Sie hat bei Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb einen inneren Radius von etwa 20 km und einen Außenradius von etwa 100 km. Maßnahmen in der Außenzone werden im Allgemeinen in Abhängigkeit von der Ausbreitungsrichtung (orientiert an Sektoren) durchgeführt.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[2]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
- Die Mittelzone ist eine kreisringförmige Planungszone, in der alle Alarmmaßnahmen 2 vorzubereiten sind. Sie hat bei Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb einen inneren Radius von etwa 5 km und einen Außenradius von etwa 20 km. Maßnahmen in der Mittelzone werden im Allgemeinen in Abhängigkeit von der Ausbreitungsrichtung (orientiert an Sektoren) durchgeführt.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[3]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
- Die Zentralzone ist eine Planungszone, in der alle Alarmmaßnahmen 2 vorzubereiten sind. Sie hat bei Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb einen Radius von etwa 5 km. Maßnahmen in der Zentralzone sind wegen der Nähe zur betroffenen Anlage besonders dringlich und werden im Allgemeinen unabhängig von der Ausbreitungsrichtung durchgeführt.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[4]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Referenzen
- ↑ Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Strahlenschutzkonkret - Nuklearer Notfallschutz. 24.01.2018
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4