Diskussion:Repräsentative Person

Aus Glossar Strahlenschutz

Formulierungsvorschlag zur Zusammenführung der Definitionen nach StrlSChV und Euratom 2013/59:

"Die Repräsentative Person ist eine Einzelperson, die eine Dosis erhält, die für eine höher exponierte Person einer Bevölkerungsgruppe repräsentativ ist. Anlage 11 Teil B Tabelle 1 der StrlSchV benennt hypothetische Personen für sechs Altersgruppen. Die Repräsentative Person ist aufgrund ihrer Lebensgewohnheiten für höher exponierte Bevölkerungsgruppen in der jeweiligen Altersgruppe repräsentativ. Extreme Lebensgewohnheiten werden nicht berücksichtigt."