Kontamination (radioaktive)

Aus Glossar Strahlenschutz

Kontamination ist eine unerwünschte Verunreinigung durch radioaktive Stoffe.

Diese Definition wurde zuletzt in der 320. Sitzung der SSK am 7./8. Juli 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in:
SSK 2015[1] SSK 2022[2]SSK 2023[3]

Siehe auch

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Contamination

In Rechtstexten

Verunreinigung mit Stoffen, die ein Radionuklid oder mehrere Radionuklide enthalten.

StrlSchG 2017 § 5 Abs. 21[4]

Kontamination ist das unbeabsichtigte und ungewollte Vorhandensein radioaktiver Stoffe auf Oberflächen oder in Feststoffen, Flüssigkeiten oder Gasen oder auf dem menschlichen Körper.

Art 4 Abs. 18 Richtlinie 2013/59/Euratom

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  4. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist