Nachforschungsschwelle (Inkorporationsüberwachung)

Aus Glossar Strahlenschutz

Unterhalb der Nachforschungsschwelle (NFS) kann die Dosisermittlung für inkorperierte Radionuklide mit Referenzverfahren erfolgen. Oberhalb der Nachforschungsschwelle werden die tatsächlichen Expositionsbedingungen, soweit bekannt, herangezogen.

Als Nachforschungsschwelle in der Inkorporationsüberwachung ist definiert: 6 mSv im Kalenderjahr für die effektive Dosis oder 30 Prozent der Jahresgrenzwerte der Organdosis, wenn letztere grenzwertbestimmend ist.

Nach: RiPhyKo Teil 2 (Inkorporationsüberwachung)[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Referenzen

  1. Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen. Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 und 42 StrlSchV). Anlage zum RdSchr. vom 12.1.2007 – RS II 3 - 15530/1