Richtwerte (in Notfallexpositionssituationen)

Aus Glossar Strahlenschutz

Weder die ICRP-Publiktion 103 noch die Richtlinie 2013/59/Euratom benutzen den Begriff „Richtwert“ im Zusammenhang mit Notfall-Expositionssituationen. In SSK-Empfehlungen wird der Begriff „Richtwert“ für Notfall-Expositionssituationen z.T. als Oberbegriff für Grenz- und Richtwerte verwendet, z. B. wurden „abgeleitete Richtwerte“ („operational intervention levels (OIL)“) für Kontaminationen empfohlen, die das zuständige BMUV als Richtwerte in den als allgemeine Verwaltungsvorschriften nach den §§ 98 StrlSchG zu erlassenden allgemeinen Notfallplan des Bundes oder in eine Rechtsverordnungen nach § 94 Absatz 2 StrlSchG übernehmen könnte. Richtwerte können sich auf unterschiedliche physikalische Größen Objekte beziehen, insbesondere auf

  • eine bestimmte Dosis,
  • eine Kontamination einer Person, Sache oder eines Umweltmediums, oder
  • eine Ortsdosisleistung.

Ein Kontaminationsrichtwert kann aus einem Dosiswert (Richtwert der Dosis, Dosisbezugswert) abgeleitet sein; ein ODL-Richtwert kann aus einem Dosiswert oder aus einem Kontaminationswert abgeleitet sein.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch


Referenzen