Stochastischer Effekt
Stochastischer Strahlenschaden und Stochastische Strahlenwirkung sind Weiterleitungen auf diese Seite.
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Titel: Stochastische Effekte
Stochastische Effekte sind Strahlenschäden, bei denen die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens mit zunehmender Dosis zunimmt, ihr Schweregrad jedoch nicht dosisabhängig ist. Folgen stochastischer Effekte können Krebserkrankungen und Leukämien (somatischer stochastischer Strahlenschaden) oder Erbkrankheiten bei Nachkommen (genetischer stochastischer Strahlenschaden) sein.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]
Siehe auch
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Stochastische Effekte sind Strahlenschäden, bei denen die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens mit zunehmender Dosis zunimmt, ihr Schweregrad jedoch nicht dosisabhängig ist. Folgen stochastischer Effekte können Krebserkrankungen (somatischer stochastischer Strahlenschaden) oder Erbkrankheiten bei Nachkommen (genetischer stochastischer Strahlenschaden) sein.
Stochastische Effekte sind Strahlenschäden, bei denen die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens mit zunehmender Dosis zunimmt, ihr Schweregrad jedoch nicht dosisabhängig ist. Folgen stochastischer Effekte können Krebserkrankungen (somatischer stochastischer Strahlenschaden) oder Erbkrankheiten bei Nachkommen (genetischer stochastischer Strahlenschaden) sein. Jede biologische Wirkung ionisierender Strahlung entsteht durch statistisch verteilte Energiedepositionen in den Zellen des menschlichen Körpers. Sie führt zu Ionisationen in verschiedenen Molekülen der Zelle, die dadurch verändert werden können. Besonders folgenreich sind dabei Veränderungen an der Erbinformation, der DNA. Diese Veränderungen können
- den Tod oder die funktionelle Inaktivierung der Zelle (sofort oder nach einem längeren Zeitraum) oder
- eine molekulare Veränderung der Zelle (vor allem eine bleibende Veränderung der DNA) zur Folge haben.
Jede Zelle verfügt über ein großes Potential zur Reparatur von Veränderungen insbesondere an der DNA. Daher werden die meisten molekularen Veränderungen folgenlos bleiben. Es ist aber möglich, dass eine Reparatur unterbleibt oder fehlerhaft verläuft und dadurch eine mutierte Zelle entsteht, die sich teilt und ihre veränderte genetische Information weitergibt. Aus einer veränderten Zelle kann sich über eine noch nicht vollständig aufgeklärte Ereigniskette eine Gruppe (ein Klon) von Zellen ohne Wachstumskontrolle bilden, die sich zu einem Krebs oder einer Leukämie entwickeln können. Diese Wirkung wird auch als somatische Wirkung bezeichnet. Wenn die molekulare Veränderung in einer Keimzelle erfolgt, kann der Defekt auf die Nachkommen vererbt werden. Man spricht dann von der genetischen Wirkung der Strahlung. Für diese Wirkung durch molekulare Veränderungen wird im Strahlenschutz angenommen, dass keine Dosisschwelle besteht. Allerdings ist die Eintrittswahrscheinlichkeit im niedrigen Dosisbereich (bis zu einigen zehn Millisievert) so gering, dass ein Nachweis von gesundheitlichen Schäden mit den derzeit zur Verfügung stehenden Methoden nicht möglich ist. Eventuelle Folgen werden erst nach einer Latenzzeit von Jahren bis Jahrzehnten erkennbar. Eine Erhöhung der Strahlendosis erhöht die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Erkrankung. Die Kurvendarstellung beginnt daher am Nullpunkt mit einem linearen Anstieg im untersten und mittleren Dosisbereich. In dieser Form wird die biologische Strahlenwirkung als stochastischer Effekt bezeichnet.
- SSK 2019[4]
Stochastische Strahlenwirkungen sind solche, bei denen die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens von der Dosis abhängt, nicht jedoch ihr Schweregrad. Zu den stochastischen Effekten infolge einer Strahlenexposition gehören Tumore und Erbkrankheiten.
- SSK 2015[5]
In ICRP 103
Stochastische Strahlenwirkungen: Maligne Erkrankungen und vererbbare Defekte, für welche die Wahrscheinlichkeit des Auftretens, jedoch nicht der Schweregrad, als eine Funktion der Dosis ohne Schwellenwert betrachtet wird.
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
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