Biologischer Endpunkt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Ein biologischer Endpunkt einer Studie ist ein vordefiniertes und objektiv messbares Ereignis oder messbarer Parameter (z. B. Krankheit, Tod, Zellvermehrung, gentoxische Effekte, molekulare Veränderung, physiologische Veränderungen etc.), welche durch die [[Exposition]] durch eine potenziell schädliche Substanz (Pathogen, chemische Substanz oder physikalisches Agens) auftreten oder verändert werden können.
Ein biologischer Endpunkt einer Studie ist ein vordefiniertes und objektiv messbares Ereignis oder messbarer Parameter (z. B. Krankheit, Tod, Zellvermehrung, gentoxische Effekte, molekulare Veränderung, physiologische Veränderungen etc.), welche durch die [[Exposition]] durch eine potenziell schädliche Substanz (Pathogen, chemische Substanz oder physikalisches Agens wie z. B. [[Ionisierende Strahlung|ionisierende Strahlung]] oder UV-Licht) auftreten oder verändert werden können.
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==Siehe auch==
*[[Blindstudie]]


==Referenzen==
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[[Category:Glossar A6]]
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[[Category:Glossar]]
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Aktuelle Version vom 25. August 2022, 11:09 Uhr

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Ein biologischer Endpunkt einer Studie ist ein vordefiniertes und objektiv messbares Ereignis oder messbarer Parameter (z. B. Krankheit, Tod, Zellvermehrung, gentoxische Effekte, molekulare Veränderung, physiologische Veränderungen etc.), welche durch die Exposition durch eine potenziell schädliche Substanz (Pathogen, chemische Substanz oder physikalisches Agens wie z. B. ionisierende Strahlung oder UV-Licht) auftreten oder verändert werden können.

Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2021[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021