Ionisierende Strahlung
Aus Glossar Strahlenschutz
Ionisierende Strahlung ist Teilchenstrahlung (Korpuskel) oder elektromagnetische Strahlung (Photonen), deren Energie so hoch ist, dass sie Materie zu ionisieren vermag. Es wird zwischen locker-ionisierender Strahlung und dicht-ionisierender Strahlung unterschieden.
Zur Korpuskelstrahlung gehören:
- Alphastrahlung
- Betastrahlung
- Neutronenstrahlung
- Positronenstrahlung
- Protonenstrahlung
- Ionenstrahlung
Zur ionisierenden Photonenstrahlung gehören:
- Gammastrahlung
- Röntgenstrahlung
- Charakteristische Röntgenstrahlung
- Bremsstrahlung
- Synchrotronstrahlung
- Vernichtungsstrahlung
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Siehe auch
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Ionisierende Strahlung: Energie, die in Form von Teilchen oder elektromagnetischen Wellen mit einer Wellenlänge von 100 Nanometern oder weniger (einer Frequenz von 3 × 1015 Hertz oder mehr) übertragen wird, die direkt oder indirekt Ionen erzeugen können.
Referenzen
- ↑ Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014