Gammastrahlung

Aus Glossar Strahlenschutz

Die Gammastrahlung ist eine hochenergetische, kurzwellige elektromagnetische Strahlung, die von angeregten Atomkernen ausgesandt wird, wenn sie in einen Zustand geringerer Energie übergehen, oder die bei Elementarteilchenprozessen entsteht. Die Energien der Gammastrahlung der in Umweltmedienvorkommenden natürlichen und künstlichen Radionuklide liegen gewöhnlich zwischen 0,01 MeV und 10 MeV. Im Allgemeinen sind Alpha- und Betazerfälle, aber immer Kernspaltungsvorgänge, von Gammastrahlung begleitet. Das Spektrum der Gammastrahlung angeregter Atomkerne ist ein diskretes Linienspektrum mit Photonenenergien, die für den betreffenden Atomkern charakteristisch sind. Die Gammastrahlung ist in erster Linie eine indirekt ionisierende Strahlung. Nach einer Kernumwandlung befindet sich der verbleibende Atomkern meistens in einem angeregten (höherenergetischen) Zustand. Bei dem dann folgenden Übergang in den Grundzustand können ein Gammaquant oder bei Kaskadenübergängen auch mehrere Gammaquanten emittiert werden, weshalb dieser Vorgang auch als „Gammazerfall“ bezeichnet wird.

Glossar Messanleitungen[1]
Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]

Siehe auch

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Gamma ray

Referenzen

  1. Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023