Epilation, strahlenbedingt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Epilation ist der Ausfall der Körperbehaarung als Effekt [[Ionisierende Strahlung|ionisierender Strahlung]]. Es existieren zwei Arten der strahlenbedingten Epilation: Nicht dauerhafte Epilation mit Regenerationsfähigkeit der Haare (im Bereich von 3 [[Gray|Gy]] Hautdosis) und Permanente Epilation durch Zerstörung der Haarwurzelzellen nach hoher Exposition im Bereich von etwa 7 Gy.
Epilation ist der Ausfall der Körperbehaarung als Effekt [[Ionisierende Strahlung|ionisierender Strahlung]]. Es existieren zwei Arten der strahlenbedingten Epilation: Nicht dauerhafte Epilation mit Regenerationsfähigkeit der Haare (im Bereich von 3 [[Gray|Gy]] Hautdosis) und Permanente Epilation durch Zerstörung der Haarwurzelzellen nach hoher Exposition im Bereich von etwa 7 Gy.
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 12:06 Uhr

Epilation ist der Ausfall der Körperbehaarung als Effekt ionisierender Strahlung. Es existieren zwei Arten der strahlenbedingten Epilation: Nicht dauerhafte Epilation mit Regenerationsfähigkeit der Haare (im Bereich von 3 Gy Hautdosis) und Permanente Epilation durch Zerstörung der Haarwurzelzellen nach hoher Exposition im Bereich von etwa 7 Gy.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022